Bundesrecht konsolidiert: Lehrplan des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige) § 1, tagesaktuelle Fassung

Lehrplan des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige) § 1

Kurztitel

Lehrplan des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 183/2023

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2023

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation

Text

Lehrplan

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Für den Aufbaulehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige) wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.
  2. Absatz 2,Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese von der Schulbehörde erster Instanz zu erlassen.

Im RIS seit

16.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2023

Gesetzesnummer

20012287

Dokumentnummer

NOR40253440

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2023/183/P1/NOR40253440