Bundesrecht konsolidiert: Section Control-Messstreckenverordnung S33 Knoten St. Pölten – St. Pölten Nord § 1, tagesaktuelle Fassung

Section Control-Messstreckenverordnung S33 Knoten St. Pölten – St. Pölten Nord § 1

Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung S33 Knoten St. Pölten – St. Pölten Nord

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 273/2021

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

25.08.2021

Außerkrafttretensdatum

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei teilweiser Führung des Verkehrs im Gegenverkehr – folgende Abschnitte der S33 Kremser Schnellstraße festgelegt:

  1. Ziffer eins
    für die Fahrtrichtung Knoten St. Pölten der Abschnitt
    Anmerkung, Litera a, mit Ablauf des 22.8.2021 außer Kraft getreten)
    1. Litera b
      zwischen km 6,795 und km 0,600 der Richtungsfahrbahn St. Pölten einschließlich des im Gegenverkehr zu befahrenden Abschnitts der Richtungsfahrbahn Krems
  2. Ziffer 2
    für die Fahrtrichtung Krems der Abschnitt der Richtungsfahrbahn Krems zwischen k 2,745 und km 6,725.

Im RIS seit

25.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2021

Gesetzesnummer

20011573

Dokumentnummer

NOR40235304