§ 1.Paragraph eins,
Die Mitglieder (stellvertretenden Mitglieder) des Verwaltungsrates, der Landesdirektorien, der Regionalbeiräte und der Ausschüsse dieser Organe haben für jeden Tag der Teilnahme an einer Sitzung Anspruch auf Sitzungsgeld in Höhe von
im Falle des Verwaltungsrates 32 €,
im Falle des Landesdirektoriums 25 € und
im Falle des Regionalbeirates 13 €.
Anspruchsberechtigt sind auch alle vom jeweiligen Organ zur Teilnahme an einer Sitzung eingeladenen Personen.