Für die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich:
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Datum Für die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung:
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Datum Für die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung:
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Datum Für den Internationalen Währungsfonds:
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Datum Für die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:
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Datum
[englischer Vertragstext siehe Anlage]
Das Übereinkommen ist in seiner ursprünglichen Fassung am 19. August 1994 für den Internationalen – Währungsfonds (IMF), die internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Kraft getreten, am 23. August 1994 für die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) und am 16. Juni 1998 für die Welthandelsorganisation (WTO).
Die geänderte Fassung ist für die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS), die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), den Internationalen Währungsfonds (IMF), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Welthandelsorganisation (WTO) und Österreich am 1. Mai 2003 in Kraft getreten.
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS) hat gemäß Art. XIV ihren Rücktritt vom Übereinkommen mit Wirkung vom 19. August 2004 notifiziert.Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS) hat gemäß Artikel römisch vierzehn, ihren Rücktritt vom Übereinkommen mit Wirkung vom 19. August 2004 notifiziert.