(1a)Absatz eins a,Die leichte Lesbarkeit der Preisauszeichnung wird in Regalen in Selbstbedienungsbetrieben vermutet, wenn der Verkaufspreis einer Schriftgröße von 8 Millimetern und der Grundpreis einer Schriftgröße von 4 Millimetern entspricht. Bei digitaler Preisauszeichnung wird die leichte Lesbarkeit des Grundpreises bei einer Schriftgröße von 3,5 Millimetern vermutet. Ist die Schriftgröße des Verkaufspreises größer als 8 Millimeter, so hat die Schriftgröße des Grundpreises 50% der Schriftgröße des Verkaufspreises zu betragen.