Abschriftenbeglaubigungsgebühren
§ 29.Paragraph 29,
Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Ablichtungen beträgt die Gebühr für jede Seite der Abschrift oder Ablichtung 1,50 Euro (Anm. 1), bei Ziffernausweisen und fremdsprachigen Texten das Doppelte. Eine angefangene Seite wird für voll gerechnet. Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Ablichtungen beträgt die Gebühr für jede Seite der Abschrift oder Ablichtung 1,50 Euro Anmerkung eins, ), bei Ziffernausweisen und fremdsprachigen Texten das Doppelte. Eine angefangene Seite wird für voll gerechnet.
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Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 218/2010 ab 1.8.2010: 1,80 EuroAnmerkung eins, : gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 218 aus 2010, ab 1.8.2010: 1,80 Euro
gemäß BGBl. II Nr. 132/2023 ab 1.5.2023: 2,40 Euro)gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 132 aus 2023, ab 1.5.2023: 2,40 Euro)