Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Frankreich)
Typ
Vertrag – Frankreich
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
01.06.2009
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
ARTIKEL 3
Kennzeichnung
Der Empfänger kennzeichnet empfangene Informationen mit seiner eigenen nationalen Klassifizierungsstufe entsprechend der in Artikel 2 Absatz 1 dieses Abkommens festgelegten Gleichwertigkeit.
Vervielfältigungen oder Übersetzungen werden mit derselben Klassifizierungsstufe gekennzeichnet wie das Original.
Im RIS seit
12.08.2009
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014
Gesetzesnummer
20006358
Dokumentnummer
NOR40108071