Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenzzeichen)
Typ
Vertrag – Schweiz
§/Artikel/Anlage
Art. 25
Inkrafttretensdatum
16.09.1972
Außerkrafttretensdatum
Index
19/02 Staatsgrenzen
Text
Artikel 25
Dieses Abkommen wird für zehn Jahre abgeschlossen. Wird es nicht vor Ablauf dieses Zeitraumes unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten schriftlich gekündigt, so gilt es stillschweigend jeweils für weitere zehn Jahre verlängert.
Schlagworte
Kündigung
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2012
Gesetzesnummer
10000508
Dokumentnummer
NOR12007525
Alte Dokumentnummer
N1197211840R