Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2017/17/0083
Entscheidungsdatum
14.07.2017
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2017/17/0084
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/17/0056 B 13. Juli 2017 RS 1
Stammrechtssatz
§ 44a Z 1 VStG kann nicht dahingehend verstanden werden, dass im Spruch eines Straferkenntnisses, wenn dieser nicht auf Einstellung lautet, neben der als erwiesen angenommenen Tat auch Ausführungen zu einer allfälligen Unionsrechtswidrigkeit einer Bestimmung enthalten sein müssen.Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG kann nicht dahingehend verstanden werden, dass im Spruch eines Straferkenntnisses, wenn dieser nicht auf Einstellung lautet, neben der als erwiesen angenommenen Tat auch Ausführungen zu einer allfälligen Unionsrechtswidrigkeit einer Bestimmung enthalten sein müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017170083.L01
Im RIS seit
22.08.2017
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2017
Dokumentnummer
JWR_2017170083_20170714L01