Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.07.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/17/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/17/0056 B 13. Juli 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG kann nicht dahingehend verstanden werden, dass im Spruch eines Straferkenntnisses, wenn dieser nicht auf Einstellung lautet, neben der als erwiesen angenommenen Tat auch Ausführungen zu einer allfälligen Unionsrechtswidrigkeit einer Bestimmung enthalten sein müssen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2017/17/0084