Verwaltungsgerichtshof
14.07.2017
Ra 2017/17/0083
GRS wie Ra 2017/17/0056 B 13. Juli 2017 RS 1
Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG kann nicht dahingehend verstanden werden, dass im Spruch eines Straferkenntnisses, wenn dieser nicht auf Einstellung lautet, neben der als erwiesen angenommenen Tat auch Ausführungen zu einer allfälligen Unionsrechtswidrigkeit einer Bestimmung enthalten sein müssen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2017/17/0084