Für die Frage der Abzugsfähigkeit von Schadenersatzzahlungen ist entscheidend, ob das Fehlverhalten der betrieblichen/beruflichen Sphäre zuzuordnen ist oder es als private Verhaltenskomponente das Band zur betrieblichen (beruflichen) Veranlassung durchschneidet (Hinweis E 1.6.1981, 13/0681/78, VwSlg 5607F/1981; 19.5.1994, 92/15/0171; 29.6.1997, 93/14/0030; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 4 Rz 39 Stichwort "Schadenersatzleistungen").Für die Frage der Abzugsfähigkeit von Schadenersatzzahlungen ist entscheidend, ob das Fehlverhalten der betrieblichen/beruflichen Sphäre zuzuordnen ist oder es als private Verhaltenskomponente das Band zur betrieblichen (beruflichen) Veranlassung durchschneidet (Hinweis E 1.6.1981, 13/0681/78, VwSlg 5607F/1981; 19.5.1994, 92/15/0171; 29.6.1997, 93/14/0030; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Paragraph 4, Rz 39 Stichwort "Schadenersatzleistungen").