Die nur teilweise Erfüllung des an den Bf ergangenen Auftrages zur Behebung der der Beschwerde anhaftenden Mängel schließt den Eintritt der im § 34 Abs 2 VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus (Hinweis B 18.3.1975, 173/75, VwSlg 8788 A/1975).Die nur teilweise Erfüllung des an den Bf ergangenen Auftrages zur Behebung der der Beschwerde anhaftenden Mängel schließt den Eintritt der im Paragraph 34, Absatz 2, VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus (Hinweis B 18.3.1975, 173/75, VwSlg 8788 A/1975).