Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
89/01/0040
Entscheidungsdatum
22.02.1987
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge
Norm
AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/01/0155 E 5. Oktober 1988 RS 1
Stammrechtssatz
Die Zugehörigkeit eines Asylwerbers zu einer Minderheit stellt allein noch keinen Grund für die Anerkennung als Konventionsflüchtling dar. Es bedarf vielmehr der Glaubhaftmachung einer wohlbegründeten Furcht vor Verfolgung aus einem der in der FlKonv genannten Gründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1989010040.X01
Dokumentnummer
JWR_1989010040_19870222X01