Bei dem Ersuchen an eine Meldebehörde, Auskünfte über den Wohnort mehrerer verschiedener Personen zu erteilen, werden von der Beh mehrere Amtshandlungen begehrt, die untereinander in keinem Zusammenhang stehen (Hinweis auf E 9.10.1957, 1414/55). Mehrere gebührenpflichtige Ansuchen liegen vor, wenn in einem Schriftsatz mehrere selbständige Amtshandlungen begehrt werden (Hinweis E 13.4.1972, 2082/71, VwSlg 4372 F/1972).