Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/13/0122

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

88/13/0122

Entscheidungsdatum

13.09.1989

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §47 Abs3;
  1. EStG 1972 § 47 gültig von 13.12.1972 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Rechtssatz

Maßgeblich dafür, ob ein Dienstverhältnis vorliegt, ist das im Einzelfall sich bietende wirtschaftliche Gesamtbild. Wichtige Merkmale sind die Eingliederung in einen geschäftlichen Organismus, die Weisungsgebundenheit, das Fehlen der Freizügigkeit in der Wahl des Arbeitsplatzes und in der Gestaltung der Arbeitszeit, das Fehlen einer Befugnis, sich vertreten zu lassen und die Nichttragung des Unternehmerrisikos.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130122.X01

Im RIS seit

13.09.1989

Dokumentnummer

JWR_1988130122_19890913X01