Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
86/12/0290
Entscheidungsdatum
12.10.1987
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1
Stammrechtssatz
Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120290.X01
Im RIS seit
21.09.2006
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2010
Dokumentnummer
JWR_1986120290_19871012X01