Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1987

Geschäftszahl

86/12/0290

Rechtssatz

Da Paragraph 176, Absatz eins, Ziffer eins, Krnt DienstrechtsG wörtlich mit Paragraph 30, a Absatz eins, Ziffer eins, GehG übereinstimmt, kann die Rechtsprechung zu dieser Gesetzesstelle auf die krnt Regelung angewendet werden.