Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1512/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1512/79

Entscheidungsdatum

17.10.1979

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1924/73 E 20. Mai 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Prüfung der Wertigkeit der Tätigkeit eines Kriminalbeamten der Verwendungsgruppe W 2, der Handschriftenuntersuchungen durchführt, ist zu berücksichtigen, ob die Tätigkeit von einer solchen Wertigkeit ist, daß sie eine einem Hochschulstudium vergleichbare Ausbildung voraussetzt, weiters Hinweis darauf, daß eine SV-Tätigkeit sowohl der Verwendungsgruppe W 1 oder auch der Verwendungsgruppe A der Allgemeinen Verwaltung in ihrer Wertigkeit entsprechen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1979001512.X01

Im RIS seit

16.10.2003

Dokumentnummer

JWR_1979001512_19791017X01

Rechtssatz für 1512/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1512/79

Entscheidungsdatum

17.10.1979

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2800/76 E 31. März 1977 VwSlg 9292 A/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Anspruch auf eine Verwendungszulage nach Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer eins, des Gehaltsgesetzes 1956 besteht nur, wenn die höherwertige Verwendung erheblich ist. Dies trifft nicht zu, wenn die höherwertige Tätigkeit weniger als 20 % der Gesamttätigkeit ausmacht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1979001512.X02

Im RIS seit

16.10.2003

Dokumentnummer

JWR_1979001512_19791017X02