Ausführungen zur Frage der unterscheidungskräftigen Kriterien für das Verhältnis persönlicher Abhängigkeit (Hinweis E 24.6.1976, 0415/75).
Ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des ASVG muss neben der Entgeltlichkeit die Wesensmerkmale der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit aufweisen.