Der Begriff "Alkotest" ist auch im § 1 Abs 1 der Verordnung des BMDer Begriff "Alkotest" ist auch im Paragraph eins, Absatz eins, der Verordnung des BM
f. Handel und Wiederaufbau vom 1.1.1961 über die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt BGBl. Nr. 3 ausdrücklich angeführt, sodass nicht von einem "diffusen" Begriff gesprochen werden kann!f. Handel und Wiederaufbau vom 1.1.1961 über die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt Bundesgesetzblatt Nr. 3 ausdrücklich angeführt, sodass nicht von einem "diffusen" Begriff gesprochen werden kann!