Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1192/73
Entscheidungsdatum
18.10.1973
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehGNov 24te §30a Abs1 Z3;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1115/73 E 20. September 1973 VwSlg 8464 A/1973 RS 2
Stammrechtssatz
Der Gesetzestext bietet keinen Anhaltspunkt dafür, aus dem Höchstausmaß von vier Vorrückungsbeträgen abzuleiten, daß selbst für den höchsten Grad höhere Verantwortung allein nur zwei und für das höchste zeitliche und mengenmäßige Ausmaß von Mehrleistungen allein gleichfalls nur zwei Vorrückungsbeträge gewährt werden dürfen. Es wird nur eine globale Höchstgrenze für die Verwendungszulage bestimmt und festgestellt, auf welche Momente im Einzelfall bei der Bemessung Bedacht zu nehmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973001192.X02
Dokumentnummer
JWR_1973001192_19731018X02