Die Rechtskraft eines Bescheides verliert ihre Bedeutung, wenn für den Anspruch nach Fällung der rechtskräftigen Entscheidung ein neuer Rechtsgrund entsteht.
Bei der Entscheidung über den Anspruch auf Rentenerhöhung ist der derzeitige Gesundheitszustand mit dem zu vergleichen, der für die letzte - wenn auch negative - Feststellung des Rentenanspruches maßgebend war.
Ein Befund, der auf Grund von (früheren) Verschlimmerungsanmeldungen des Beschädigten erhoben und der Abweisung derselben zugrundegelegt worden ist, kommt als Vergleichsbefund im Neubemessungsverfahren nicht in Betracht.