Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0089/70

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0089/70

Entscheidungsdatum

16.09.1970

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0456/46 E 10. Juni 1949 VwSlg 893 A/1949 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde darf einen Beweis nur dann von vornherein ablehnen, wenn er, objektiv gesehen, nicht geeignet ist, über den maßgebenden Sachverhalt einen Beweis zu liefern. Eine Würdigung von Beweisen hinsichtlich ihrer subjektiven Glaubwürdigkeit ist nur nach Aufnahme der Beweise möglich.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1970000089.X01

Im RIS seit

13.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2010

Dokumentnummer

JWR_1970000089_19700916X01

Rechtssatz für 0089/70

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0089/70

Entscheidungsdatum

16.09.1970

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0136/49 E 9. Juni 1950 VwSlg 1497 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Die freie Beweiswürdigung der Behörde setzt voraus, daß das Ermittlungsverfahren durchgeführt wurde, wobei relevante Beweisanträge nicht im Hinblick auf ein anderes vorliegendes Beweismittel abgelehnt werden dürfen.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1970000089.X02

Im RIS seit

13.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2010

Dokumentnummer

JWR_1970000089_19700916X02