Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1970

Geschäftszahl

0089/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0136/49 E 9. Juni 1950 VwSlg 1497 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Die freie Beweiswürdigung der Behörde setzt voraus, daß das Ermittlungsverfahren durchgeführt wurde, wobei relevante Beweisanträge nicht im Hinblick auf ein anderes vorliegendes Beweismittel abgelehnt werden dürfen.