Zur Anwendung des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG genügt die Absicht, auf dem erworbenen Grundstück eine Arbeiterwohnstätte zu errichten. Diese Absicht ist nicht zu beweisen, sondern innerhalb der Frist von 8 Jahren zu rechtfertigen.Zur Anwendung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG genügt die Absicht, auf dem erworbenen Grundstück eine Arbeiterwohnstätte zu errichten. Diese Absicht ist nicht zu beweisen, sondern innerhalb der Frist von 8 Jahren zu rechtfertigen.
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E 21.11.1968, 923/68 #1 VwSlg 3813 F/1968