Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.04.1971

Geschäftszahl

1805/69

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0923/68 E 21. November 1968 VwSlg 3813 F/1968 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Anwendung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG genügt die Absicht, auf dem erworbenen Grundstück eine Arbeiterwohnstätte zu errichten. Diese Absicht ist nicht zu beweisen, sondern innerhalb der Frist von 8 Jahren zu rechtfertigen.

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E 21.11.1968, 923/68 #1 VwSlg 3813 F/1968