Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1930/65
Entscheidungsdatum
18.01.1966
Index
Gewerberecht
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2414/59 E 1. April 1960 RS 1
Stammrechtssatz
§ 8 AVG hat nur die Feststellung zum Inhalt, welche rechtliche Stellung durch die Verwaltungsvorschriften den im Verfahren auftretenden Personen eingeräumt werden muß, damit diesen die Eigenschaft einer Partei oder eines Beteiligten zukommt.Paragraph 8, AVG hat nur die Feststellung zum Inhalt, welche rechtliche Stellung durch die Verwaltungsvorschriften den im Verfahren auftretenden Personen eingeräumt werden muß, damit diesen die Eigenschaft einer Partei oder eines Beteiligten zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001930.X01
Im RIS seit
03.09.2019
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019
Dokumentnummer
JWR_1965001930_19660118X01