Verwaltungsgerichtshof
18.01.1966
1930/65
Dem Inhaber einer (Gast- und Schankgewerbe-) Konzession steht das Recht auf Einsicht in die Akten über das Verfahren betreffend die Verleihung einer gleichartigen Konzession für denselben Standort nicht zu.
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001930.X03