Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1096/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1096/64

Entscheidungsdatum

23.04.1965

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der Berufungsbehörde steht es frei, zur Begründung ihres Berufungsbescheides auf die von ihr als zutreffend erachtete Begründung des erstinstanzlichen Bescheides zu verweisen, wenn sich die im Berufungsverfahren erhobenen Ausführungen des Berufungswerber mit den im erstinstanzlichen Verfahren erledigten Ausführungen decken.

Schlagworte

Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001096.X01

Im RIS seit

23.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1964001096_19650423X01