Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1996/63
Entscheidungsdatum
18.11.1964
Index
L40010 Anstandsverletzung Lärmerregung
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
EGVG Art8 Abs1 lita Fall1 Ordnungsstörung;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0144/63 E 20. November 1963 RS 1
(Hier: Schaumalen mittels der Eingeweide eines geschlachteten
Lammes in einem Kellerlokal, dass durch 3 Fenster von Gasse
einzusehen war).
Stammrechtssatz
Die Ordnung an öffentlichen Orten kann auch dann gestört werden, wenn das Verhalten, welches Ärgernis zu erregen geeignet ist, auf einem privaten Grundstück unmittelbar neben einer öffentlichen Straße gesetzt wurde, sodaß sich die Auswirkungen dieses Verhaltens auf öffentliche Orte erstreckten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001996.X01
Dokumentnummer
JWR_1963001996_19641118X01