Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1964

Geschäftszahl

1996/63

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0144/63 E 20. November 1963 RS 1

(Hier: Schaumalen mittels der Eingeweide eines geschlachteten Lammes in einem Kellerlokal, dass durch 3 Fenster von Gasse einzusehen war).

Stammrechtssatz

Die Ordnung an öffentlichen Orten kann auch dann gestört werden, wenn das Verhalten, welches Ärgernis zu erregen geeignet ist, auf einem privaten Grundstück unmittelbar neben einer öffentlichen Straße gesetzt wurde, sodaß sich die Auswirkungen dieses Verhaltens auf öffentliche Orte erstreckten.