Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 2311 F/1960;
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2355/57
Entscheidungsdatum
24.10.1960
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1953 §19 Abs1 Z1;
EStG 1953 §36 Abs3;
Rechtssatz
Übergibt ein Landwirt seiner Tochter, die bisher in seinem Betriebe mitgearbeitet hat, anläßlich der Eheschließung einen größeren Geldbetrag, dann geht es nicht an, diesen Betrag verhältnismäßig auf die Jahre ihrer Dienstleistung aufzuteilen und davon nachträglich Lohnsteuer einzubeheben. Dies wäre nur möglich, wenn nach den Umständen des einzelnen Falles tatsächlich ein Dienstverhältnis und nicht bloß eine familienhafte Mitarbeit anzunehmen wäre (Hinweis E 8.11.1957, 1693/55 VwSlg 1721 F/1957).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1957002355.X01
Im RIS seit
24.10.1960
Zuletzt aktualisiert am
24.11.2016
Dokumentnummer
JWR_1957002355_19601024X01