Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 2093 F/1959
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1092/56
Entscheidungsdatum
21.10.1959
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1953 §46 Abs3 Z1;
Rechtssatz
Wird ein Kind zur Fürsorgeerziehung in ein Landeserziehungsheim eingewiesen und kümmert sich der Vater nicht um das Kind und leistet er für dessen Heimunterbringung keine Beiträge, dann fehlt es an einer gemeinsamen Haushaltsfürhung mit dem Kinde und es steht dem Vater weder Kinderermäßigung noch Anspruch auf Kinderbeihilfe zu, sodaß es an der notwendigen Voraussetzung für eine Bezugsberechtigung des Landes (als des Rechtsträgers des Erziehungsheimes) fehlt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1956001092.X02
Im RIS seit
21.10.1959
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2019
Dokumentnummer
JWR_1956001092_19591021X02