Verwaltungsgerichtshof
21.10.1959
1092/56
Wird ein Kind zur Fürsorgeerziehung in ein Landeserziehungsheim eingewiesen und kümmert sich der Vater nicht um das Kind und leistet er für dessen Heimunterbringung keine Beiträge, dann fehlt es an einer gemeinsamen Haushaltsfürhung mit dem Kinde und es steht dem Vater weder Kinderermäßigung noch Anspruch auf Kinderbeihilfe zu, sodaß es an der notwendigen Voraussetzung für eine Bezugsberechtigung des Landes (als des Rechtsträgers des Erziehungsheimes) fehlt.
ECLI:AT:VWGH:1959:1956001092.X02