Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0456/46

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 893 A/1949

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0456/46

Entscheidungsdatum

10.06.1949

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Behörde darf einen Beweis nur dann von vornherein ablehnen, wenn er, objektiv gesehen, nicht geeignet ist, über den maßgebenden Sachverhalt einen Beweis zu liefern. Eine Würdigung von Beweisen hinsichtlich ihrer subjektiven Glaubwürdigkeit ist nur nach Aufnahme der Beweise möglich.

Schlagworte

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1949:1946000456.X01

Im RIS seit

10.06.1949

Dokumentnummer

JWR_1946000456_19490610X01