Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Kleiser und die Hofräte Dr. Fasching und Dr. Horvath als Richter, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Karger, LL.M., MA, über die Eingabe des DI C, gegen die Zurückweisung einer Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Kärnten vom 11. Mai 2026, Zl. KLVwG-1935/27/2025, in einer Angelegenheit nach dem Führerscheingesetz (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen), den Beschluss gefasst: