Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 85/09/0176

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

85/09/0176

Entscheidungsdatum

09.04.1986

Index

67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/09/0187 E 9. Oktober 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Anwendung des Paragraph 8, KOVG 1957 hat die Behörde von den den Durchschnitt übersteigenden Anforderungen auszugehen. In diesem Zusammenhang hat die Behörde auch zu prüfen, wie häufig die jeweilige überdurchschnittliche Anforderung bei der Erfüllung der Berufsaufgaben vorkommt und in welchem Grade sich eine Erschwerung der Bewältigung dieser Anforderung durch die Dienstbeschädigung ergibt.

Schlagworte

Einschätzungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985090176.X02

Im RIS seit

24.10.2005

Dokumentnummer

JWR_1985090176_19860409X02

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