Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 84/17/0224

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6012 F/1985

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

84/17/0224

Entscheidungsdatum

19.06.1985

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1 impl;
BAO §9 Abs1 impl;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Rechtssatz

Die Vermeidung des Entstehens von Abgabenschulden kann schon begrifflich keine abgabenrechtliche Verpflichtung darstellen. Daß eine Abgabenschuld entstanden ist, auf welche sich die Haftung des Vertreters erstrecken soll, stellt eine der Voraussetzungen der Haftung dar und kann daher nicht Inhalt der die Haftung auslösenden Pflichtwidrigkeit sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984170224.X04

Im RIS seit

12.12.2000

Dokumentnummer

JWR_1984170224_19850619X04

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