Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 84/17/0024

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

84/17/0024

Entscheidungsdatum

18.04.1986

Index

L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Salzburg
L37165 Kanalabgabe Salzburg
10/10 Grundrechte

Norm

AnliegerleistungsG Slbg;
InteressentenbeiträgeG Slbg 1962 idF 1962/161;
StGG Art2;

Rechtssatz

Das Bestehen gesetzlicher Normen mit verschiedenem räumlichen Geltungsbereich stellt, für sich allein betrachtet, noch keine Verfassungswidrigkeit dar, sofern die unterschiedliche Regelung sachlich begründbar ist. Es bestehen keine Bedenken gegen die unterschiedlichen Systeme des AnliegerleistungsG Slbg einerseits und des InteressentenbeiträgeG Slbg andererseits.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984170024.X04

Im RIS seit

15.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2016

Dokumentnummer

JWR_1984170024_19860418X04

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