Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
84/17/0024
Entscheidungsdatum
18.04.1986
Index
L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Salzburg
L37165 Kanalabgabe Salzburg
10/10 Grundrechte
Norm
AnliegerleistungsG Slbg;
InteressentenbeiträgeG Slbg 1962 idF 1962/161;
StGG Art2;
Rechtssatz
Das Bestehen gesetzlicher Normen mit verschiedenem räumlichen Geltungsbereich stellt, für sich allein betrachtet, noch keine Verfassungswidrigkeit dar, sofern die unterschiedliche Regelung sachlich begründbar ist. Es bestehen keine Bedenken gegen die unterschiedlichen Systeme des AnliegerleistungsG Slbg einerseits und des InteressentenbeiträgeG Slbg andererseits.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984170024.X04
Im RIS seit
15.05.2001
Zuletzt aktualisiert am
30.05.2016
Dokumentnummer
JWR_1984170024_19860418X04