Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 84/12/0225

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

84/12/0225

Entscheidungsdatum

07.05.1985

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Rechtssatz

Durch die Vorschrift des Paragraph 115, DP in der Fassung des Landesbeamtengesetz - Nov 1984/33 wird die Befugnis der Dienstbehörde, Versetzungen zu verfügen, nicht berührt. Denn bei Versetzungen stehen die Interessen des Dienstes im Vordergrund, ihre Zweckbestimmung ist es nicht, einzelnen Beamten einen Nachteil zuzufügen oder einen Vorteil zu verschaffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984120225.X01

Im RIS seit

31.03.2005

Dokumentnummer

JWR_1984120225_19850507X01

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