Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 84/09/0187

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

84/09/0187

Entscheidungsdatum

09.10.1985

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Bei der Anwendung des Paragraph 8, KOVG 1957 hat die Behörde von den den Durchschnitt übersteigenden Anforderungen auszugehen. In diesem Zusammenhang hat die Behörde auch zu prüfen, wie häufig die jeweilige überdurchschnittliche Anforderung bei der Erfüllung der Berufsaufgaben vorkommt und in welchem Grade sich eine Erschwerung der Bewältigung dieser Anforderung durch die Dienstbeschädigung ergibt.

Schlagworte

Einschätzungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984090187.X01

Im RIS seit

27.12.2004

Dokumentnummer

JWR_1984090187_19851009X01

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