Die Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die Zahlung der Jahresgebühr für ein Patent ist unter den Kompetenztatbestand "Patentwesen" zu subsumieren. Im Art 133 Z 3 B-VG hat der Begriff "Patentwesen" eben diese Bedeutung (Hinweis auf B vom 18.12.1981, 81/04/0143)Die Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die Zahlung der Jahresgebühr für ein Patent ist unter den Kompetenztatbestand "Patentwesen" zu subsumieren. Im Artikel 133, Ziffer 3, B-VG hat der Begriff "Patentwesen" eben diese Bedeutung (Hinweis auf B vom 18.12.1981, 81/04/0143)