Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1984

Geschäftszahl

84/04/0145

Rechtssatz

Die Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die Zahlung der Jahresgebühr für ein Patent ist unter den Kompetenztatbestand "Patentwesen" zu subsumieren. Im Artikel 133, Ziffer 3, B-VG hat der Begriff "Patentwesen" eben diese Bedeutung (Hinweis auf B vom 18.12.1981, 81/04/0143)