Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 11371 A/1984
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
84/04/0022
Entscheidungsdatum
20.03.1984
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
85/18/0004 E VS 20. Dezember 1985 VwSlg 11983 A/1985 RS 1;
(RIS: abwh)
Rechtssatz
Der Ausnahmetatbestand einer "vervielfältigten Ausfertigung" im Sinne des § 18 Abs 4 leg cit ist - neben dem Vorliegen einer derartigen Vervielfältigung - nur dann erfüllt, wenn sich das Erfordernis einer Vervielfältigung aus der Vielzahl der vorzunehmenden Zustellungen einer Bescheidausfertigung ergibt.Der Ausnahmetatbestand einer "vervielfältigten Ausfertigung" im Sinne des Paragraph 18, Absatz 4, leg cit ist - neben dem Vorliegen einer derartigen Vervielfältigung - nur dann erfüllt, wenn sich das Erfordernis einer Vervielfältigung aus der Vielzahl der vorzunehmenden Zustellungen einer Bescheidausfertigung ergibt.
Schlagworte
Vervielfältigung von Ausfertigungen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984040022.X02
Dokumentnummer
JWR_1984040022_19840320X02