Unter Pflichten des Vertretes iSd § 7 Abs 1 LAO Wr sind nur abgabenrechtliche Verpflichtungen zu verstehen (Hinweis E 18.12.1981, 81/15/0108, 0109). Solche sind aber weder Betriebseinstellung, um solcherart das Entstehen weiterer Abgabenansprüche zu verhindern, noch Rücktritt aus der Stellung des Geschäftsführers.Unter Pflichten des Vertretes iSd Paragraph 7, Absatz eins, LAO Wr sind nur abgabenrechtliche Verpflichtungen zu verstehen (Hinweis E 18.12.1981, 81/15/0108, 0109). Solche sind aber weder Betriebseinstellung, um solcherart das Entstehen weiterer Abgabenansprüche zu verhindern, noch Rücktritt aus der Stellung des Geschäftsführers.