Verwaltungsgerichtshof
21.09.1983
83/17/0104
Unter Pflichten des Vertretes iSd Paragraph 7, Absatz eins, LAO Wr sind nur abgabenrechtliche Verpflichtungen zu verstehen (Hinweis E 18.12.1981, 81/15/0108, 0109). Solche sind aber weder Betriebseinstellung, um solcherart das Entstehen weiterer Abgabenansprüche zu verhindern, noch Rücktritt aus der Stellung des Geschäftsführers.