Bezüge, die wegen Hilfsbedürftigkeit gewährt werden, zählen zum Einkommen im Sinne des § 13 Abs 1 KOVG 1957 (Hinweis E 30.4.1971, 0468/70).Bezüge, die wegen Hilfsbedürftigkeit gewährt werden, zählen zum Einkommen im Sinne des Paragraph 13, Absatz eins, KOVG 1957 (Hinweis E 30.4.1971, 0468/70).