Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 11062 A/1983
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
83/09/0027
Entscheidungsdatum
11.05.1983
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0208/65 E 14. November 1966 RS 1
Stammrechtssatz
Die in der Lebensgemeinschaft erbrachten Arbeiten beruhen nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung. Es handelt sich vielmehr dabei um Leistungen, für die Gegenleistungen in Form einer Entlohnung begehrt werden können. Als Ertragsquelle ist mithin die geleistete Arbeit anzusehen. Damit aber ist ein Anspruch auf ein Einkommen gegeben, auf das nach dem Grundsatz der ordentlichen Bewirtschaftung der Einkommensquellen nicht verzichtet werden darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983090027.X02
Dokumentnummer
JWR_1983090027_19830511X02