§ 4 BAO findet sich zwar in einem VerfahrensG, doch trifft diese Bestimmung keine verfahrensrechtlichen Ausführungen, sondern enthält materielles Recht.Paragraph 4, BAO findet sich zwar in einem VerfahrensG, doch trifft diese Bestimmung keine verfahrensrechtlichen Ausführungen, sondern enthält materielles Recht.