Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
82/11/0091
Entscheidungsdatum
21.11.1984
Index
Arbeitsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
82/11/0092
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0818/80 E 27. Jänner 1981 VwSlg 10352 A/1981 RS 1
Stammrechtssatz
Unter der strafrechtlichen Figur des fortgesetzten Deliktes ist eine Reihe von gesetzwidrigen Einzelhandlungen zu verstehen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehrungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines noch erkennbaren zeitlichen Zusammenhanges sowie eines diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Täters zu einer Einheit zusammentreten (Hinweis E 19.4.1979, 0668/78, 0669/78, und E VS 19.5.1980, 3295/78). Der Zusammenhang muß sich äußerlich durch zeitliche Verbundenheit objektivieren lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982110091.X05
Im RIS seit
21.11.1984
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2023
Dokumentnummer
JWR_1982110091_19841121X05